Seit dem 01. Januar 2021 werden Heiz- und Klimalösungen bei Sanierungsprojekten in Wohngebäuden sowie Nicht-Wohngebäuden durch die Bundesförderung effiziente Gebäude – kurz – BEG – gefördert. Die Förderung wird durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA – umgesetzt.
Bei Sanierungsprojekten in Nicht-Wohngebäuden können Sie seit dem 1.1.2021 eine Förderung für den Austausch sowie Erstinstallation einer kommerziellen Heiz- und Kühllösungen bis zu 35 % der Investitionskosten erstattet bekommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Möglichkeiten sowie Anforderungen kurz dargestellt.
Art der Einzelmaßnahme | Wie viel % der Investitionskosten wird von der BAFA erstattet? | Wird ein Energieberater vorausgesetzt? | Müssen förderfähige Produkte bei der BAFA gelistet sein? |
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kommerzielles Heizsystem | 25% +10% bei Austausch einer Öl-, Gas-, Gasetagen-, Kohle oder Nachtspeicherheizung |
Dringend empfohlen aber nicht vorausgesetzt | Ja |
kommerzielles Kühlsystem | 15% +5% mit iSFP |
Ja | Nein |
Die kommerziellen Klimasysteme müssen nur das folgende Effizienzkriterium erfüllen.
Effizienzkriterium – Jahreszeibedingte Raumheizungsenergieeffizienz
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz“ ƞs (= ETAs) für förderfähige Klimasysteme müssen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Luft-Klimagerät:
Leistungsklasse | min. ETAs kommerzielles Heizen | min. ETAs kommerzielles Kühlen |
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< 12 kW | ƞs ≥ 181 % | ƞs ≥ 241 % |
> 12 kW | ƞs ≥ 150 % | ƞs ≥ 210 % |
Informationen zum Förderantrag sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:
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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Klimaasysteme sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme (nur bei Gebäudebestand)