Informieren Sie sich jetzt über lhren maximalen Förderanspruch. Unsere Fachleute unterstützen Sie gern bei lhrem Antrag.

Die wichtigsten Informationen zu Ihrer Förderung

1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA beantragt werden?
Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt. Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss unbedingt vor Auftragsvergabe an Ihren Fachbetrieb und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Während oder nach der Installation kann keine Förderung mehr beantragt werden.

Daher: Holen Sie sich zuerst ein Angebot für Ihre neue Wärmepumpe bei einem Fachbetrieb ein und stellen Sie dann den Förderantrag - der Panasonic Förderservice unterstützt Sie gern dabei. Ist der Antrag gestellt und der Eingang bestätigt, können Sie starten, einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Eine Förderung für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe gibt es nicht für Neubauten, sondern nur im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen alle Gebäude die mindestens 5 Jahre alt sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).
3. Können wirklich auch Klimaanlagen gefördert werden?
Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlage bezeichnet) verfügen immer auch über eine effiziente Heizfunktion. So kann das System, z.B. in der Übergangszeit, ein bereits vorhandenes Heizsystem unterstützen. Bleibt in diesem Fall z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Daher sind auch diese Anlagen förderfähig.

Wärmepumpen gewinnen einen großen Teil der Energie die sie zum Heizen oder Kühlen benötigen aus der Umgebungsluft und damit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Strom z.B. 4,6 kW Heizleistung.
4. Welche Effizienzwerte muss eine Wärmepumpe erreichen um förderfähig zu sein?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die folgenden Effizienzwerte erfüllen:

ƞs ≥ 135% bei 35 Grad Wasservorlauftemperatur
ƞs ≥ 120% bei 55 Grad Wasservorlauftemperatur

Alle Panasonic Luft-Wasser-Wärmepumpen erfüllen diese Werte.

Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten folgende Werte:

ƞs ≥ 181% bzw. SCOP ≥ 4,6 bei Geräten ≤12 kW:
ƞs ≥ 150% bzw. SCOP ≥ 3,7 bei Geräten >12 kW:
5. Wo genau kann ich meinen Förderantrag stellen?
Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit diesem Online-Formular.
Alternativ können Sie unseren Förderservice in Anspruch nehmen. Versierte Fördergeldberater prüfen Ihr Angebot auf Förderfähigkeit, übernehmen für Sie den Online-Antrag zur fristgerechten Reservierung der Fördergelder vor Beauftragung des Fachbetriebs und erstellen die erforderlichen Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Installation und Inbetriebnahme.
6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Geräte?
Alle förderfähigen Geräte finden Sie in der BEG-Anlagenliste. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die jeweils gültige Version finden sie hier.
7. Ich interessiere mich für eine Gerätekombination mit mehreren Innengeräten, die aber nicht in der BAFA-Liste aufgeführt ist. Kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?
Das ist möglich, sofern die gewünschte Gerätekombination die notwendigen Effizienzwerte erfüllt. Es sind alle ETHEREA Z-Wandgeräte (XKE-Serie) in unterschiedlichen Kombinationen für 2, 4 und 5 Räume förderfähig. Die TZ-Innengeräte können aufgrund der Effizienzwerte nur im Rahmen einer 5-Raum Lösung gefördert werden. Insbesondere bei Klimaanlagen mit bis zu 5 Innengeräten und verschiedenen Leistungsgrößen gibt es sehr viele mögliche Gerätekombinationen. Damit die Anlagenliste dadurch nicht zu unübersichtlich wird, hat unter anderem Panasonic gemeinsam mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. und dem BAFA eine alternative Regelung erarbeitet. Sie finden in der BEG-Anlagenliste einzelne Multi-Split Gerätekombinationen mit dem Vermerk „*oder gleichwertig“. Gemeint sind damit alle Gerätekombinationen die einen SCOP-Wert von mindestens 4,6 erreichen. Welche Panasonic-Geräte das sind, können Sie dieser Liste entnehmen.

Auch kommerzielle Klimageräte der PACi Serie sind in zahlreichen Kombinationen förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Kombinationen finden Sie hier.
8. Wie kann ich die Effizienz einer nicht gelisteten Gerätekombination nachweisen?
Zunächst sollte immer in der zuvor genannten Übersicht geprüft werden, ob die gewünschte Kombination aus Z-Wandgeräten oder TZ-Wandgeräten (nur bei 5-Raum Lösung möglich) einen SCOP-Wert von mindestens 4,6 erfüllt. Ist das der Fall, können Fachhandwerker nach erfolgreicher Registrierung im Panasonic PRO Club das benötigte Energy Label herunterladen oder anfragen. Privatpersonen können ihr Energy Label über unser Kontaktformular anfragen.
9. Welche Maßnahmen und Kosten werden von der BAFA gefördert?
Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe und die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.

Auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ und energetische Optimierungen an der gesamten Heizanlage sind förderfähig. Dazu zählen sämtliche Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz sicherstellen bzw. sogar erhöhen. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein:
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung
  • Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper
  • Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Steuerung
Auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.

Informieren Sie sich jetzt über lhren maximalen Förderanspruch. Unsere Fachleute unterstützen Sie gern bei lhrem Antrag.

Erfahren Sie jetzt in nur 2 Schritten Ihren maximalen Förderanspruch.

Jetzt Informieren

Nutzen Sie jetzt den Förderservice für alle förderfähigen Panasonic Heiz- und Kühlsysteme.

Wenn Sie den Antrag bei der BAFA nicht selber stellen möchten oder sich beim Ausfüllen der Details unsicher sind, nehmen Sie gerne unseren Service in Anspruch. Ab 289,- Euro kümmern sich unsere Fördermittelexperten um alle Formalitäten.

Füllen Sie dazu einfach eine der drei folgenden Checklisten aus.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Panasonic Förderhotline unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Förderung.

06190 / 92 63 – 260
(werktags von 9-17 Uhr)


*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.

**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen (nur bei Gebäudebestand)

1) Grundsätzlich werden im Gebäudebestand 25% bzw. ein maximaler Förderbetrag von 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Der zusätzliche Heizungs-Tausch-Bonus erhöht die Förderung um 10 %, wenn eine betriebsfähige Altheizung ersetzt und fachgerechter entsorgt wird (Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagenheizung oder eine seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentralheizung).Für den Einsatz eines natürichen Kältemittels kann ein weiterer Bonus von 5% hinzu addiert werden. Daher können Sie Ihre Wärmepumpe mit bis zu 40 % pro Wohneinheit fördern bzw. einen maximalen Förderbetrag von 24.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.

2) Zur Erfüllung der Netzdienlichkeit muss das Zubehör CZ-NS4P mit der jeweiligen Panasonic Wärmepumpe erworben und installiert werden.


Copyright © 2020 Panasonic Marketing Europe GmbH / Alle Rechte vorbehalten.