Die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen kurz – BEG EM – fördert seit dem 1. Januar 2021 den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.
Zum 15. August 2022 wurden die Fördersätze und Förderbedingungen durch das zuständige Bundesministerium angepasst. Die Förderung von gasbetriebene Heizungen, einschließlich Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen wurde gestrichen.
Es können Investitionen** bis zu einem Gesamtbetrag von 60.000 Euro gefördert werden. Wenn Sie eine bestehende Heizung in Ihrem Gebäude durch eine Wärmepumpe ersetzen möchten, haben Sie folgende Fördermöglichkeiten:
Art der Einzelmaßnahme | Fördersatz | Maximaler Förderbetrag |
---|---|---|
Austausch einer Heizung durch eine Wärmepumpe oder Einbau einer Wärmepumpe zur Heizungsunterstützung | 25% | 15.000 Euro |
Austausch einer Öl-, Gas-, Gasetagen-, Kohle oder
Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe. - Der
Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt |
Zusätzl. 10% | Zusätzl. bis zu 6.000 Euro |
Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel z.B. R290 | Zusätzlich 5% | Zusätzl. bis zu 3.000 Euro |
Art der Einzelmaßnahme: Austausch einer Heizung durch eine
Wärmepumpe oder Einbau einer Wärmepumpe zur
Heizungsunterstützung Fördersatz: 25% Maximaler Förderbetrag: 15.000 Euro |
Art der Einzelmaßnahme: Austausch einer Öl-, Gas-,
Gasetagen-, Kohle oder
Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe. - Der
Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt Fördersatz: Zusätzl. 10% Maximaler Förderbetrag: Zusätzl. bis zu 6.000 Euro |
Art der Einzelmaßnahme: Einbau einer Wärmepumpe
mit natürlichem Kältemittel z.B. R290 Fördersatz: Zusätzlich 5% Maximaler Förderbetrag: Zusätzl. bis zu 3.000 Euro |
Die Wärmepumpen müssen ein Effizienzkriterium erfüllen sowie die Netzdienlichkeit nachweisen.
1) Effizienzkriterium – Jahreszeibedingte Raumheizungsenergieeffizienz
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz“ ƞs (= ETAs) für förderfähige Wärmepumpen müssen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Wasser-Wärmepumpe: 135% bei 35 Grad Wasservorlauftemperatur, sowie 120% bei 55 Grad Wasservorlauftemperatur
Alle Panasonic Aquarea Luft-Wasser Wärmepumpen erfüllen die Mindesteffizienzwerte und sind somit förderfähig.
2) Netzdienlichkeit
Die Wärmepumpen müssen über eine Schnittstelle verfügen, welche für den netzdienlichen Betrieb automatisch aktiviert werden kann. Dies kann zum Beispiel durch den SG-Ready-Standard nachgewiesen werden.
Alle Panasonic Luft-Wasser-Wärmepumpen tragen das SG-Ready Label und erfüllen damit die Netzdienlichkeit2.
Informationen zum Förderantrag sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:
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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen (nur bei Gebäudebestand)
1) Grundsätzlich werden im Gebäudebestand 25% bzw. ein maximaler Förderbetrag von 15.000 Euro pro
Wohneinheit gefördert. Der zusätzliche Heizungs-Tausch-Bonus erhöht die Förderung um 10 %, wenn eine
betriebsfähige Altheizung ersetzt und fachgerechter entsorgt wird (Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-,
Gasetagenheizung oder eine seit mindestens 20 Jahren betriebene Gaszentralheizung).Für den Einsatz eines
natürichen Kältemittels kann ein weiterer Bonus von 5% hinzu addiert werden. Daher können Sie
Ihre Wärmepumpe mit bis zu 40 % pro Wohneinheit fördern bzw. einen maximalen Förderbetrag von 24.000
Euro pro Wohneinheit erhalten.
2) Zur Erfüllung der Netzdienlichkeit muss das Zubehör CZ-NS4P mit der jeweiligen Panasonic Wärmepumpe
erworben und installiert werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit Panasonic!
Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Ihr Panasonic Deutschland Team