Seit dem 01. Januar 2021 werden Luft-/Luft-Wärmepumpen in Privathaushalten durch die Bundesförderung effiziente Gebäude – kurz BEG – gefördert. Die Förderung wird durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA – umgesetzt.
In der Sanierung erhalten Sie ab dem 1.1.2021 eine Förderung von 35% für den Einbau sowie Austausch einer Klimaanlage (Luft-/Luft-Wärmepumpe) zur Heizungsunterstützung.
Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Klimaanlage (Luft-/Luft-Wärmepumpe) ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs).
Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Luft-Wärmepumpe:
≤ 12 kW:
ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6
> 12 kW:
ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7
Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Gebäudes in dem die Anlage installiert wird. Da nur Sanierungen gefördert werden, muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).
Informationen zum Förderantrag, eine Liste förderfähiger Geräte, sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:
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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Klimaanlagen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme (nur bei Gebäudebestand)