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Die wichtigsten Informationen zu Ihrer Förderung

1. Wann sollte ich den Förderantrag stellen?
Sie können schon jetzt den Einbau Ihrer Wärmepumpe beauftragen und den Förderantrag für den Heizungstausch – übergangsweise und befristet – einfach nachreichen. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Eine Förderung für sogenannte Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe gibt es nicht für Neubauten, sondern nur im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen alle Gebäude die mindestens 5 Jahre alt sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).
3. Können wirklich auch Klimaanlagen gefördert werden?
Ja, das ist richtig. Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlage bezeichnet) verfügen immer auch über eine effiziente Heizfunktion. So kann das System, z.B. in der Übergangszeit, ein bereits vorhandenes Heizsystem unterstützen. Bleibt in diesem Fall z.B. die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Ressourcen eingespart. Daher sind auch diese Anlagen förderfähig.

Wärmepumpen gewinnen einen großen Teil der Energie die sie zum Heizen oder Kühlen benötigen aus der Umgebungsluft und damit aus erneuerbaren Energien. So werden aus 1 kW Strom z.B. 4,6 kW Heizleistung.
4. Welche Effizienzwerte muss eine Wärmepumpe erreichen um förderfähig zu sein?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Heizung) muss die folgenden Effizienzwerte erfüllen:

ƞs ≥ 145% bei 35 Grad Wasservorlauftemperatur
ƞs ≥ 125% bei 55 Grad Wasservorlauftemperatur

Alle Panasonic Luft-Wasser-Wärmepumpen erfüllen diese Werte.

Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten folgende Werte:

ƞs ≥ 181% bzw. SCOP ≥ 4,6 bei Geräten ≤12 kW:
ƞs ≥ 150% bzw. SCOP ≥ 3,7 bei Geräten >12 kW:
5. Wo genau kann ich meinen Förderantrag stellen?
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich bis spätestens 30. November 2024. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für Heizungstechnik abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden. Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
6. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Geräte?
Alle förderfähigen Geräte finden Sie in der BEG-Anlagenliste. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die jeweils gültige Version finden sie hier.
7. Ich interessiere mich für die Förderung einer Klimaanlage. Was muss ich beim Antrag beachten?

Alle förderfähigen Außengeräte sind in der BEG-Anlagenliste aufgeführt. Der notwendige SCOP-Wert von mindestens 4,6 Effizienz ihrer gewünschten Kombination aus Außengerät und Innengeräten muss über ein Energielabel nachgewiesen werden. Es sind alle ETHEREA Z-Wandgeräte in unterschiedlichen Kombinationen für 1, 2, 4 und 5 Räume förderfähig. Die TZ-Innengeräte können aufgrund der Effizienzwerte nur im Rahmen einer 5-Raum Lösung gefördert werden. Die förderfähigen Kombinationen der Panasonic-Geräte können Sie dieser Liste entnehmen.

Auch kommerzielle Klimageräte der PACi Serie sind in zahlreichen Kombinationen förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Kombinationen finden Sie hier.

8. Wie kann ich die Effizienz einer nicht gelisteten Gerätekombination nachweisen?
Zunächst sollte immer in der zuvor genannten Übersicht geprüft werden, ob die gewünschte Kombination aus Z-Wandgeräten oder TZ-Wandgeräten (nur bei 5-Raum Lösung möglich) einen SCOP-Wert von mindestens 4,6 erfüllt. Ist das der Fall, können Fachhandwerker nach erfolgreicher Registrierung im Panasonic PRO Club das benötigte Energy Label herunterladen oder anfragen. Privatpersonen können ihr Energy Label über unser Kontaktformular anfragen.
9. Welche Maßnahmen und Kosten werden gefördert?
Gefördert wird die Errichtung effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen. Neben der Förderung für Wärmepumpen können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden, z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Zudem fördert die KfW die Begleitung des Bauvorhabens durch Energieeffizienz-Experten mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten.
10. Welche Aufgabe haben Fachunternehmen bei Antragstellung?

Nicht die Antragsteller selbst, sondern die begleitenden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten müssen die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW eingeben.

Dazu müssen sich Fachunternehmen einmalig registrieren bei der Deutschen Energie-Agentur: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/.

Je Antrag sind durch das Fachunternehmen oder den oder die EEE in der Regel eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) zu erstellen. Beide Dokumente sind für die neue Heizungsförderung verpflichtend.

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Wenn Sie den Förderantrag nicht selber stellen möchten oder sich beim Ausfüllen der Details unsicher sind, nehmen Sie gerne unseren Service in Anspruch. Ab 289,- Euro kümmern sich unsere Fördermittelexperten um alle Formalitäten.

Füllen Sie dazu einfach eine der folgenden Checklisten aus.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Panasonic Förderhotline unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Förderung.

06190 / 92 63 – 260
(werktags von 9-17 Uhr)


*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.

**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen (nur bei Gebäudebestand)

***Zur Erfüllung der Netzdienlichkeit muss das Zubehör CZ-NS4P oder CZ-NS5P mit der jeweiligen Panasonic Wärmepumpe erworben und installiert werden.


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